Blinde Straßenmarkierungen aus satiniertem Stahl/TPU

Anwendung:Straßenanzeiger; zur Schaffung einer barrierefreien Umgebung für Sehbehinderte

Material:Edelstahl / Polyurethan

Installation:Bodenmontage

Zertifizierung:ISO9001 / SGS / CE / TÜV / BV

Farbe & Größe:Anpassbar


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Produktbeschreibung

Das taktile Element soll an Fußgängerüberwegen installiert werden, um sehbehinderten Menschen einen besseren Zugang zu ermöglichen. Es eignet sich ideal für den Innen- und Außenbereich sowie für Orte wie Pflegeheime, Kindergärten und Gemeindezentren.

Zusätzliche Funktionen:

1. Keine Wartungskosten

2. Geruchlos und ungiftig

3. Rutschfest, flammhemmend

4. Antibakteriell, verschleißfest,

Korrosionsbeständig, hochtemperaturbeständig

5. Entsprechen Sie den Internationalen Paralympischen

Standards des Ausschusses.

Taktiler Bolzen
Modell Taktiler Bolzen
Farbe Es sind mehrere Farben verfügbar (Farbanpassung wird unterstützt)
Material Edelstahl/TPU
Anwendung Straßen/Parks/Bahnhöfe/Krankenhäuser/öffentliche Plätze usw.

Das taktile Element soll an Fußgängerüberwegen installiert werden, um sehbehinderten Menschen einen besseren Zugang zu ermöglichen. Es eignet sich ideal für den Innen- und Außenbereich sowie für Orte wie Pflegeheime, Kindergärten und Gemeindezentren.

Produkteigenschaften:Dieses Produkt wird gemäß den einschlägigen Standards der International Disabled Persons' Federation hergestellt und verfügt über gutes Design, ein sensibles Tastgefühl, hohe Korrosions- und Verschleißfestigkeit sowie eine lange Lebensdauer.

Montageart: Löcher in den Baugrund bohren und Epoxidkleber einspritzen.

Anwendungsgebiete:An öffentlichen Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen, Busbahnhöfen, großen Einkaufszentren, Geschäftsstraßen und Zebrastreifen installiert, um Menschen mit Sehbehinderung eine Orientierung zu bieten und vor Gefahren zu warnen. Gleichzeitig spielen sie eine dekorative und schöne Rolle.

Die Pflasterung von Sackgassen erfolgt analog zur Pflasterung von Gehwegen. Beachten Sie beim Bau folgende Punkte:

(1) Beim Pflastern des Gehwegs zum Gebäude sollten Führungsblöcke durchgehend in der Mitte der Fahrtrichtung und Stoppblöcke vor dem Kreuzungsrand gepflastert werden. Die Pflasterbreite darf 0,60 m nicht unterschreiten.

(2) Der taktile Block am Fußgängerüberweg ist 0,30 m vom Randstein entfernt, oder es wird ein Block aus Gehwegplatten verlegt. Das Leitblockmaterial und das Stoppblockmaterial bilden einen vertikalen Belag. Die Pflasterbreite darf 0,60 m nicht unterschreiten.

(3) Die Bushaltestelle ist 0,30 m vom Bordstein oder einem Block Gehwegziegel entfernt, um den Leitblock zu pflastern. Temporäre Stoppschilder müssen mit Stoppblöcken ausgestattet sein, die vertikal mit den Leitblöcken gepflastert werden müssen, und die Pflasterbreite darf nicht weniger als 0,60 m betragen.

(4) Der Bordstein an der Innenseite des Gehwegs muss im Grüngürtel mindestens 0,10 m über dem Gehweg liegen. Der Bruch des Grüngürtels ist mit Führungsblöcken verbunden.

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